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Allgemeine Geschäftsbedingungen
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| 1. Geltungsbereich Die hier vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ab dem 01. 11.2006 gültig und gelten für sämtliche Leistungen des Auftragnehmers Amandara M. Schulzke, Amandara Events. Für alle Lieferungen / Buchungen und Leistungen, auch die künftigen, gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen. Entgegengesetzte, auch gedruckte Bedingungen des Kunden sowie mündliche Vereinbarungen bedürfen zur Gültigkeit unserer ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung. AGB-Teil Veranstaltungsservice 2. Auftragsannahme Der Kunde erhält nach Beratung (persönlich, telefonisch, E-Mail) ein Angebot mit detaillierten Preisen und anderen Angaben für die gewünschten Leistungen sowie die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Amandara M. Schulzke, Amandara Events. An Angeboten behalten wir uns unsere Eigentums und Urheberrechte ausdrücklich vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nur dann zugänglich gemacht werden, wenn dies von uns ausdrücklich schriftlich freigegeben wurde. Das Angebot gilt nur in seiner Gesamtheit. Erfolgt innerhalb von 14 Tagen keine Bestätigung, verliert es seine Gültigkeit. Bei kurzfristigen Anfragen muss die Bestätigung sofort erfolgen. Mit der Angebotsbestätigung erkennt der Kunde die nachstehenden Geschäftsbedingungen an. 3. Auftraggeber Pflichten Der Auftraggeber hat die Pflicht, dem Auftragnehmer über den zeitlichen Ablauf sowie die geplanten Einsatzzeiten zu informieren. Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung, die eine ordnungsgemäße Ausführung der Arbeiten im vereinbarten Zeitrahmen er möglichen. Dies können sein: Technische Pläne und Zeichnungen, Grundrisse, Bestuhlungspläne, Flucht- & Rettungspläne, Detailzeichnungen, Bühnenpläne, Energieanforderungen, Materiallisten. Sowie weitere relevante Unterlagen, die zur Durchführung des Projektes/der Produktion benötigt werden. Sind die Unterlagen nicht ausreichend, ist eine einvernehmliche Klärung der Beschaffung oder Erstellung erforderlich. Der Auftraggeber ist verpflichtet, wenn keine anderen Bestimmungen in Kraft treten, folgende Vorraussetzungen zur Erfüllung des Vertragsgegenstandes zu schaffen: - Bei Buchungen über Nacht die Gewährleistung von Sicherheit unseres Equipment (z.B. gegen Diebstahl, Vandalismus…) - Sicherheit für die ausführenden Personen und angemessene Verpflegung - Auflagenerfüllung, wie z.B. Strom- und Wasseranschlüsse, ausreichende Größe des Aufstellungsortes sowie ungehinderter Zugang zu diesem Ort ( bei Lieferung ungehinderte Anfahrt mit Transporter oder LKW). 4. GEMA und andere Gebühren Soweit nicht anderes im Auftrag/Vertrag vermerkt, ist der Auftraggeber verpflichtet, die Veranstaltung bei der zuständigen Geschäftstelle der GEMA anzumelden und die jeweiligen Gebühren zu begleichen, wenn eine Anmeldepflicht besteht. Müssen weitere Anmeldungen und Zahlungen von Gebühren vorgenommen werden gelten die gleichen Bedingungen. Der Auftragnehmer ist nicht zur Prüfung der erforderlichen Genehmigungen verpflichtet. 5. Anreise zum Auftrittsort Abweichungen bis zu 30 Minuten gelten als vereinbart. Umstände, die eine Anreise unmöglich machen (Höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, Wetterbedingungen, Unfall) entbinden den Auftragnehmer von der Leistungspflicht. 6. Haftung Bei Feiern und Veranstaltungen ist der Auftraggeber und nicht der Auftragnehmer Veranstalter im Sinne gültiger Gesetze. Für Verstöße in Folge fehlender Genehmigungen (zB. Ordnungsamt, GEMA usw.) übernimmt der Auftragnehmer keinerlei Haftung. Für sämtliche Schäden oder Verlust an durch den Auftraggeber im Auftrag angemieteten Gegenständen, wie zB. PA-Anlagen, Lichttechnik usw. haftet der Auftraggeber in voller Höhe (Wiederbeschaffungswert). 7. Stornierung des Auftrages Der Auftraggeber kann bis zum Tag der Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten. Dies ist nur in schriftlicher Form per Einschreiben zulässig. In diesem Fall ist der Auftraggeber verpflichtet, Schadensersatz und ggf. entgangenen Gewinn in folgender Höhe zu leisten: - bei Rücktritt nach Vertragsschluss : 30 % des Honorars - bei Rücktritt ab 6 Wochen vor Auftragsbeginn : 40 % des Honorars - bei Rücktritt ab 4 Wochen vor Auftragsbeginn : 50 % des Honorars - bei Rücktritt ab 14 Tagen vor Auftragsbeginn : 75 % des Honorars - bei Rücktritt ab 7 Tagen vor Auftragsbeginn : 80 % des Honorars - bei Rücktritt ab 1 Tag vor Auftragsbeginn : 100 % des Honorars 8. Rücktritt des Auftragnehmers In folgenden Fällen ist der Auftragnehmer berechtigt vom Vertrag zurückzutreten: - bei Zahlungsverzug des Auftraggebers - bei nicht Mitwirkung und Einhaltung des Auftraggebers von Punkten beschrieben in 3. - bei Ausfall von Künstlern und Artikeln dritter Seite, wenn es nicht gelingt, in zumutbarer Weise, gleichwertigen Ersatz zu besorgen AGB-Teil: Erstellung von Werbemitteln 1. Urheber- und Nutzungsrechte - Jeder an Amandara Events erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist. - Die Entwürfe und fertigen Arbeiten dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von Amandara Events weder im Original noch bei evtl. Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung - auch von Teilen - ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt Amandara Events, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. 3. Amandara Events überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nicht anders vereinbart, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung an den Auftraggeber über. 4. Amandara Events hat das Recht, auf den fertiggestellten Werken als Urheber genannt zu werden. 5. Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht. 6. Durch Amandara Events erarbeitete Kreativleistungen beinhalten, soweit nicht ausdrücklich vereinbart, keine Patent- und Markenrecherche im Hinblick auf Ähnlichkeit mit anderen Unternehmen, insbesondere bei Logoentwicklungen, Slogans und Brand-Name-Creationen. Eine separate Patent- und Markenrecherche wird dem Auftraggeber in jedem Fall empfohlen. Schadensersatzansprüche gegenüber Amandara Events sind bei einer nicht durchgeführten Patent- und Markenrecherche ausgeschlossen. 2. Vergütung - Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind. - Die Zahlung der Entgelte erfolgt, soweit nicht separat vereinbart, durch Rechnungslegung an den Kunden mit einem Zahlungsziel von 14 Tagen nach Fertigstellung. - Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum von Amandara Events. - Die Anfertigung von Konzepten, Entwürfen und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die Amandara Events für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nichts anderes vereinbart wurde. 4. Rückvergütung - Gegen Ansprüche von Amandara Events kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. - Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die Amandara Events die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere der Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, Störungen im Bereich der Dienste der Telefongesellschaften usw., hat Amandara Events auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu verantworten. Diese berechtigen Amandara Events, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Verzögerung hinauszuschieben. 5. Sonderleistungen, Reise- und Nebenkosten - Sonderleistungen wie nachträgliche Umarbeitung und Änderung von Internetseiten, Illustrationen, Konzepten oder Designarbeiten können von Amandara Events entsprechend des zusätzlichen Zeitaufwandes gesondert berechnet werden. - Amandara Events ist berechtigt, sämtliche Leistungen von fachkundigen Mitarbeitern oder Dritten erbringen zu lassen. - Soweit im Einzelfall durch den Kunden Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von Amandara Events abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, Amandara Events im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluß ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten. - Von Amandara Events kostenlos angebotene Dienste und Leistungen können jederzeit auch ohne Vorankündigung eingestellt werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadenersatzanspruch ergibt sich daraus nicht. 6. Eigentumsvorbehalt. - An Entwürfen und Reinausführungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. - Die Originale sind daher nach Abschluss des jeweiligen Projektes unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. - Die Versendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers. - Amandara Events ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben, falls dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde oder Teil eines Auftrags ist. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdateien, ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat Amandara Events dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung von Amandara Events geändert bzw. ergänzt o.ä. werden. 7. Korrektur- und Belegexemplare Von allen vervielfältigten Arbeiten hat Amandara Events einen Anspruch auf 10 bis 20 einwandfreie, unentgeltliche Belege. Amandara Events ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden. Ebenso ist Amandara Events berechtigt, fertiggestellte Internetseiten, Printsachen, multimediale Präsentationen und sonstige fertiggestellte Aufträge als Referenz zu benutzen. 8. Pflichten des Auftraggebers Der Kunde verpflichtet sich, - die für die Erstellung oder Änderung von Werbematerialien erforderlichen Daten und Unterlagen vollständig auf Datenträger spätestens 4 Wochen nach Auftragserteilung zur Verfügung zu stellen und Amandara Events bei Rückfragen kurzfristig Auskunft zu erteilen. Liefert der Kunde nach zweimaliger Fristsetzung die zur Auftragsausführung erforderlichen Daten nicht an, ist Amandara Events berechtigt, mit den vorliegenden Daten des Kunden den Auftrag auszuführen. Änderungen danach sind kostenpflichtig und nach Aufwand zu berechnen. - die Zugriffsmöglichkeit auf Amandara Events-Dienste nicht missbräuchlich zu nutzen und rechtswidrige Handlungen zu unterlassen. Dazu gehört auch die vom Kunden zu treffende Vorsorge, dass durch Nutzung der von Amandara Events bereitgestellten Dienste keine Verstöße gegen Schutzgesetze zugunsten Dritter sowie straf- und ordnungsrechtliche Bestimmungen erfolgen. Der Inhalt der Kunden-Internetseiten sowie erstellten Werbemittel muss mit geltendem deutschen, amerikanischen sowie EU-Recht in Einklang stehen. Er darf keine pornographischen Darstellungen, politisch radikale oder verfassungsfeindliche Bestandteile aufweisen. Informationen, die illegale Aktivitäten unterstützen, sowie Links zu Servern mit pornographischen Inhalten bei Internetseiten sind verboten. - die Verhaltensregeln sowie die jeweils geltenden Bestimmungen einzuhalten. - Amandara Events erkennbare Störungen, Mängel oder Schäden unverzüglich anzuzeigen. - im Rahmen des Zumutbaren alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Störung erleichtern und beschleunigen. 9. Haftung - Amandara Events verpflichtet sich, jeden Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen. Amandara Events haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadenersatz ist ausgeschlossen. - Mit der Genehmigung von Entwürfen, Reinzeichnungen oder Internetseiten durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Texten und Bildern. - Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte und Reinausführungen entfällt jede Haftung von Amandara Events. - Für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit haftet Amandara Events nicht. - Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei Amandara Events geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen. 10. Gestaltungsfreiheit und -vorlagen - Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Erstellung Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Amandara Events ist bei umfangreichen Änderungswünschen des Auftraggebers, welche die Gestaltungsfreiheit von Amandara Events in erheblichem Maße beeinflussen, nicht zur Ausführung verpflichtet. Amandara Events behält den Vergütungsanspruch für begonnene Arbeiten und erbrachte Leistungen. - Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann Amandara Events eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann Amandara Events auch Schadensersatzansprüche geltend machen. - Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller an Amandara Events übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber Amandara Events von allen Ersatzansprüchen Dritter frei. 11. Abnahme Entspricht die Leistung von Amandara Events der Leistungsbeschreibung, erklärt der Kunde unverzüglich schriftlich seine Abnahme. Dazu ist von ihm eine Prüfung durchzuführen. Nach erfolgreicher Prüfung gilt die Präsentation als abgenommen. Der Kunde ist verpflichtet, Amandara Events während der Prüfung auftretende Abweichungen von den Anforderungen unverzüglich mitzuteilen. Erklärt sich der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen, gilt das Werk als abgenommen. Grundsätzlich gilt ein Korrekturlauf als vereinbart, zusätzliche Korrekturwünsche werden nach Aufwand gemäß dem vereinbarten Stundensatz berechnet. Sollte trotz Korrekturlauf eine Abnahme nicht erfolgen und der Kunde diese Position aus dem Auftrag streichen, gilt eine Aufwandsentschädigung mindestens in Höhe von 50% des beauftragten Honorars als vereinbart. Eine Nutzung dieser Arbeiten oder Verwendung für anderweitige Projekte sowie Weitergabe dieser Leistungen ist ausdrücklich untersagt. 12. Gewährleistung Die Verpflichtung zur Mängelbeseitigung setzt voraus, dass der Kunde schriftlich genaue Angaben zu Art und Umfang macht. Die Mängelbehebung erfolgt durch Nachbesserung von Amandara Events. Amandara Events ist nicht zur Behebung von Mängeln an Fremdarbeiten verpflichtet. Mängel werden von Amandara Events nach schriftlicher Mitteilung des Mangels durch den Kunden innerhalb angemessener Zeit behoben. Die Gewährleistung entfällt, sofern der Kunde selbstständig oder durch Fremdunternehmen Änderungen an den von Amandara Events ausgeführten Arbeiten vorgenommen hat. 13. Datenschutz. - Die Amandara Events unterbreiteten Informationen gelten als nicht vertraulich. Vertrauliche Informationen sollten im Interesse des Auftraggebers ausdrücklich als solche gekennzeichnet werden. - Soweit nicht schriftlich vereinbart, können Informationen über den Auftraggeber Dritten zugänglich gemacht werden. Dies gilt insbesondere für die Übermittlung von Daten, die für die Herstellung und Produktion des Auftrages notwendig ist. Allgemeine Bestimmungen Zahlungsbedingungen Zahlungen werden mit Rechnungslegung mit Abzug von Skonto (falls angegeben) und innerhalb der dort angegebenen Zahlungsfrist fällig. Die Bezahlung der Rechung wird durch die Auftragsbestätigung geklärt. Irrtümer und kurzfristige Preisänderungen sind vorbehalten. Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, Gebühren in Höhe von 6,00€ nach 7 Werkstagen und nochmals 12,00€ nach 14 Werkstagen zu berechnen. Ist der Auftraggeber nach 28 Tagen immer noch in Zahlungsverzug so wird nochmals eine Gebühr von 28,00€ berechnet und ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet. Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Aufträgen/Verträgen mit der Firma Amandara M. Schulzke, Amandara Events ist Berlin. Änderungen oder Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Die Aufhebung dieser Schriftformklausel kann nur schriftlich erfolgen. Die gegenseitige Übermittlung von Schriftstücken per Telefax oder E-Mail genügt dem Erfordernis der Schriftform. Sollten einzelne Teile dieser Geschäftbedingungen unwirksam sein, so tritt an dieser Stelle diejenige Vereinbarung, die dem von den Parteien angestrebten Vertragszweck am ehesten entspricht. Telefonische Auskünfte sind stets unverbindlich. |